1. Medizinische Voraussetzungen für die Unterbringung Ihrer Katze
Die unterzubringende Katze muss frei von ansteckenden Krankheiten und gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und Leukose sowie bei Freigängerkatzen gegen Tollwut geimpft und generell auf Leukose nachweislich getestet sein. Der Impfpass ist während der Pensionszeit zu hinterlegen. Um eine Übertragung von Parasiten zu verhindern, ist die Katze zusätzlich nachweislich ca. 2 Wochen vor Pensionsantritt zu entwurmen und zu entflohen. Des Weiteren muss die Katze für die Unterbringung im Gruppenraum kastriert sein. Vom Erfordernis der Kastration kann abgesehen werden, wenn es sich um noch nicht kastrationsfähige Jungkatzen handelt.
Sollte ein Tier während der Pensionszeit erkranken wird es sofort einer tiermedizinischen Behandlung unterzogen. Sollte kein eigener Wunschtierarzt benannt worden sein, erfolgt die Behandlung vor Ort. Ist eine fachgerechte Behandlung im Rahmen der eigenen tierärztlichen Praxis nicht möglich, wird das Tier an eine spezialisierte Praxis oder Kleintierklinik überwiesen. Die Behandlung sowie etwaige Fahrtkosten werden vom Eigentümer des Tieres getragen und sind am Ende der Pensionszeit zu begleichen.
2. Preise
Die Höhe des Pensionspreises ist schriftlich oder fernmündlich zu erfragen.
3. Zahlungs- und Stornierungsmodalitäten
Der Pensionsbetrag ist am Tag des Pensionsbeginns zu zahlen. Wir behalten uns jedoch vor zur Reservierung des Pensionsplatzes eine Anzahlung von 50% zu verlangen.
Der Pensionsplatz kann ohne fällige Stornierungsgebühren bis 14 Tage vor Pensionsantritt abgesagt werden. Bei Stornierung des Platzes bis zu 1 Woche vor Pensionsbeginn wird eine Gebühr in Höhe von 1/4 des Pensionspreises fällig, zu einem späteren Zeitpunkt 1/2 des Pensionspreises. Letzteres gilt auch, wenn das Tier bei Pensionsantritt an einer ansteckenden Erkrankung leidet bzw. sichtbare Zeichen eines Befalls mit Parasiten aufweist und damit nicht in die Pension aufgenommen werden kann.
4. Nichtabholung des Pensionstieres
Sollte ein Tier bis 2 Wochen nach vereinbartem Pensionsende nicht abgeholt und keine Verlängerung der Pension vereinbart worden sein, geht das Tier in das Eigentum der "Katzenscheune Ilbesheim" über und darf weiter veräußert werden.
5. Haftung
Die Haftung für eine Erkrankung oder den möglichen Tod des Tieres während oder innerhalb von 4 Wochen nach Pensionsende, sowie für ein Entlaufen des Tieres oder für sonstige Schäden wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss greift nicht bei Schäden, die auf grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Mitarbeiter/-innen der "Katzenscheune Ilbesheim" beruhen.
6. Salvatorische Klausel
Gilt einer der o.g. Punkte als nichtig, bleiben alle übrigen Punkte der vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) davon unberührt.